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Die Gewährleistung auf den Wintergarten soll mindestens 5 Jahre nach BGB in Deutschland (ABGB in Österreich, OR in der Schweiz) sein. |
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Achten Sie, dass der Händler auf das gelieferte System 15 Jahre Ersatzteilsicherheit gewährleistet! |
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Achten Sie, dass Montagearbeiten in die Gewährleistung mit eingeschlossen sind! |
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Überprüfen Sie, ob das Angebot pauschal abgerechnet ist! Schauen Sie, dass im Angebot alles enthalten ist (z.B. Beschattung, Lüftung...)! |
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Überprüfen Sie, ob das Angebot zeitlich gegliedert ist! |
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Überprüfen Sie, ob das Angebot Ihren Wünschen entspricht (Beschattung, U-Werte,...) |
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Informieren Sie sich auf „wintergarten-experte.de“! |
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Ganz wichtig: Achten Sie bei Wohnwintergärten auf die Wärmedämmung. Sie sollte den Richtlinien der neuen EnEv entsprechen! Der Gesetzgeber verlangt einen Nachweis. |